Der RPJ Karlsruhe hat eine neue Satzung

Der Ring Politischer Jugend Karlsruhe (RPJ) hat sich eine neue Satzung gegeben. Die Satzung wurde nach langer Vorbereitung bereits auf der Mitgliederversammlung am 29. Oktober 2017 beschlossen und trat im Januar 2018 mit ihrer wirksamen Eintragung beim Amtsgericht Mannheim in Kraft. Der RPJ-Vorsitzende Veit Wild zeigt sich zufrieden und erleichtert, dass mit dem erfolgreichen Abschluss der Satzungsreform, die noch unter dem vorherigen Vorsitzenden Michael Börner begonnen wurde, eine solide Basis für die zukünftige Arbeitsfähigkeit des Vereins gelegt wurde. „Die neue Satzung berücksichtigt unsere Erfahrungen in der Arbeit mit der bisherigen Satzung und schafft eine klare Grundlage, auf deren Basis wir uns in Zukunft auf die wesentlichen Aspekte unserer Arbeit in der politischen Bildung fokussieren können.“, sagt Veit Wild.

Die wesentlichen Neuerungen durch die neue Satzung sind:

  • Der Arbeitsauftrag des RPJ wurde präzisiert (siehe § 3) und das Selbstverständnis des Vereins durch ein explizites Bekenntnis zu den Grundwerten der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit deutlich gemacht (siehe § 1). „In Zeiten, in denen diese Werte von einer steigenden Anzahl an Menschen nicht mehr als selbstverständlich akzeptiert werden, sind Organisationen wie der RPJ besonders wichtig aber auch besonders gefordert.“, sagt der ehemalige RPJ-Vorsitzende, Michael Börner, von den Jusos Karlsruhe und ergänzt: „Das explizite Bekenntnis und die Verpflichtung zu diesen Werten und Prinzipien ist auch ein deutliches Signal an alle Organisationen, die sich im RPJ engagieren oder zukünftig engagieren wollen, dass wir einen klaren Auftrag im Dienste der Demokratie haben, und kein Selbstbedienungsladen zur Förderung eigener Partikularinteressen sind.“

  • Anstelle der bisherigen Regelung, dass genau zwei namentlich benannte Personen aus jeder im RPJ vertretenen Organisation persönlich RPJ-Mitglied sind, sind jetzt alle Mitglieder der Organisationen automatisch gleichberechtigte Mitglieder im RPJ (siehe § 6).

  • Das Stimmrecht auf den RPJ-Sitzungen wird weiterhin von bis zu zwei Delegierten je Organisation wahrgenommen, wobei es jeder Organisation selbst überlassen ist, nach welchem Modus sie ihre Delegierten bestimmt (siehe § 15). Mit dieser flexiblen Regelung soll der unterschiedlichen Mitglieder- und Organisationsstruktur in den verschiedenen Organisationen Rechnung getragen werden. Die bisherige Regelung, dass Stimmübertragungen spätestens am Tag vor der Sitzung schriftlich beim RPJ-Vorsitzenden angekündigt werden müssen, war schlichtweg unzweckmäßig und nicht mehr zeitgemäß.

  • Der Abstimmungsmodus auf RPJ-Sitzungen wurde dahingehend geändert, dass für normale Entscheidungen fortan die Zustimmung von mehr als der Hälfte bei gleichzeitiger Ablehnung von nicht mehr als einem Viertel der Delegierten erforderlich ist (siehe § 14 Abs 12). Bisher war eine Drei-Viertel-Mehrheit und zusätzlich die Zustimmung wenigstens einer Person pro Organisation erforderlich, was effektiv bedeutete, dass Entscheidungen nur einstimmig gefällt werden konnten. Die neue Regelung soll den Verein agiler machen und gleichzeitig das bewährte Konsensprinzip bewahren. Anstelle der Interessen der einzelnen Organisationen treten verstärkt die Ziele des RPJ selbst in den Vordergrund.

  • Die Regelungen zur Beschlussfähigkeit der RPJ-Sitzung wurden etwas angepasst (siehe § 14).

  • Mit dem neu eingeführten Organ der „Konferenz der Vorsitzenden“ wurde außerdem die Möglichkeit geschaffen, in dringenden Fällen oder falls der Vorstand nicht handlungsfähig sein sollte, notwendige Entscheidungen rasch herbeizuführen, wobei auch die Möglichkeit elektronischer Kommunikation ausdrücklich vorgesehen ist (siehe § 16).

  • Die neue Satzung schafft erstmals ein geregeltes Verfahren, nach dem Organisationen in den RPJ aufgenommen werden, und diesen wieder verlassen können (siehe §§ 8 bis 12). Die alte Satzung war in dieser Hinsicht leider bestenfalls unklar, sodass das Interesse aktuell nicht im RPJ vertretener politischer Jugendorganisationen, sich ebenfalls im RPJ zu engagieren, in der Vergangenheit zwar vielfach für Diskussion und Ärger gesorgt hatte, es letzten Endes jedoch keine wirkliche Rechtsgrundlage gab, auf Basis derer ein solcher Antrag hätte gestellt und beurteilt werden können. Moritz Klammler, der für die Jungen Liberalen Karlsruhe im RPJ aktiv ist und maßgeblich am Entwurf der neuen Satzung mitgewirkt hat, führt dazu aus: „Ob die neu geschaffenen Regelungen dem Praxistest standhalten werden, wird die Zeit zeigen müssen. Jedenfalls denke ich aber, dass wir eine gute Balance gefunden haben, was die Möglichkeit zur Partizipation für ernsthaft interessierte Organisationen einerseits und die Handlungsfähigkeit des RPJ andererseits betrifft.“

  • Nichts geändert hat sich an der Tatsache, dass der RPJ ein gemeinnütziger Verein ist, und seine Vereinsmittel ausschließlich für das Verfolgen seiner satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Eine finanzielle Zuwendung an die im RPJ vertretenen Organisationen oder ihre Mitglieder findet nach wie vor nicht statt (siehe § 4).

  • Schließlich stellt die neue Satzung auch explizit klar, dass der Verein zwar den gleichen Namen führt, aber ansonsten in jeder Hinsicht unabhängig von Ringen Politischer Jugend auf Landes- oder Bundesebene ist (siehe § 5).

„Trotz der verschiedenen Probleme mit der alten Satzung, war der RPJ auch bisher alles andere als handlungsunfähig, wie unsere zahlreichen Aktivitäten in den vergangenen Jahren beweisen.“, hebt Veit Wild abschließend hervor, „Ich hoffe aber, dass uns die Klarheit, die durch die neue Satzung geschaffen wird, noch besser in die Lage versetzten wird, unsere Kräfte zielgerichtet zum Einsatz zu bringen, und wir in Zukunft ein noch aktiverer Vermittler für den politischen Diskurs und das Demokratieverständnis unter jungen Menschen in Karlsruhe sein können.“

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